Notarvertragsprüfung

Notarielle Beurkundung ist bei Immobilienerwerb zwingend notwendig

Der Erwerb einer Immobilie, gleich ob es sich um ein unbebautes Grundstück, ein Grundstück mit Haus, oder eine Eigentumswohnung handelt, bedarf der notariellen Beurkundung. Im Kaufvertrag werden alle Modalitäten von Kaufpreis über Beschreibung des Zustands, Mängelhaftung und Gewährleistung bis hin zu den Zahlungsmodalitäten vereinbart. Grundsätzlich gilt es bis auf einige gesetzliche Rahmenbestimmungen Vertragsfreiheit, d.h. die Parteien können vertraglich weitgehend das vereinbaren was sie möchten. Der Notar ist unabhängig und übernimmt nur die notarielle Beurkundung.

Fachliche Prüfung des Vertrags ist immer ratsam

Auch wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass kein Notar rechtswidrige Regelungen beurkunden wird, so gibt es dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, einzelne Regelungen vorteilhaft für die erwerbende oder veräußernde Vertragspartei zu vereinbaren. Oft kommen die Vertragsentwürfe vom „professionellen“ Vertragspartner und sind nicht immer verbraucherfreundlich. Unser Rat lautet daher: Wenn Sie den Vertrag juristisch im Detail nicht beurteilen können, so beauftragen Sie einen Fachanwalt mit der Prüfung des Vertrags und lassen Sie sich ggf. notwendige Änderungsvorschläge unterbreiten, die der Notar in den Vertrag aufnehmen soll. Letztlich soll ein Vertrag ausgewogen sein und keinen Vertragspartner unangemessen benachteiligen.