Sicherheit über die Fertigstellung hinaus
Bauherren erhalten in der Regel die gesetzliche Gewährleistung für fünf Jahre ab dem Datum der Hausabnahme. Das bedeutet, dass der Bauunternehmer in dieser Zeit alle auftretenden Baumängel und eventuelle Folgeschäden auf eigene Kosten beseitigen muss.
Mangelansprüchebürgschaft sichert Bauherrenansprüche nach Baufertigstellung ab
Man sollte aber bedenken, dass viele Unternehmer diese Bauherrenansprüche nur ungern und dann auch sehr schleppend erfüllen. Umso mehr, da die Bauherren zu diesem Zeitpunkt auch kein Druckmittel in Form von offenen Kaufpreiszahlungen mehr besitzen. Im schlimmsten Fall gibt es nach einigen Jahren das Bauunternehmen gar nicht mehr, obwohl die Gewährleistungszeit noch nicht abgelaufen ist. In all diesen Fällen sind die Bauherren im Vorteil, die vertraglich ab der Hausabnahme eine Baugewährleistungs- bzw. Mangelansprüchebürgschaft oder eine Baugewährleistungsversicherung vereinbart haben. Kommt die Baufirma ihren Pflichten zur Mangelbeseitigung nicht nach oder ist wirtschaftlich nicht mehr in der Lage dazu, springt die bürgende Bank oder Versicherung ein und sorgt für die Beseitigung des Mangels und eventueller durch diesen verursachte Schäden.