Bauschadensgutachten

Brennende Fragen werden beantwortet

Bei Baustreitigkeiten ist es immer besser, wenn man Fakten auf den Tisch legen kann. Noch besser ist es, wenn die Fakten durch einen Experten für den Hausbau in Form eines Schadengutachtens dargelegt wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn während oder nach der Bauzeit ein Schaden an Ihrem Eigenheim auftritt. Nur die wenigsten Bauherren wissen, was im Schadensfall zu tun ist. Für Laien ist es meist schwierig, die richtigen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen:

  • Wie gravierend ist ein Mangel? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Schadens oder eine umgehende Mangelbeseitigung vorgenommen werden?
  • Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht durch den Mangel eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit?
  • Woraus ist ein Mangel entstanden und wer ist für den Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich?
  • Mit welchen Kosten muss man für die Beseitigung des Schadens rechnen und wer muss diese Kosten tragen?

Diese und viele andere Fragen werden im Rahmen eines Baumängel Gutachtens durch einen Bausachverständigen beantwortet.

Fachgerechte Analyse und Dokumentation

Das Wichtigste dabei: Der Schaden wird fachgerecht von einem unabhängigen Baugutachter für Baumängel und -schäden aufgenommen und nach den anerkannten Regeln der Bautechnik beurteilt. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme können dann die nächsten Schritte zur Schadenbeseitigung bestimmt werden.

Natürlich hoffen wir nicht, dass es in Ihrem Eigenheim überhaupt zu einem Schaden kommen wird. Im Zweifelsfall ist es jedoch gut, einen Experten an seiner Seite zu haben.

Ihre Vorteile durch ein Bauschadensgutachten:

  • Ein Experte begutachtet den Schaden und klärt Sie über das Ausmaß auf.
  • Ggf. nennt er Ihnen die notwendigen Sofort-Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Der Schaden wird eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert.
  • Die Ursache und die finanzielle Schadenshöhe werden vom erfahrenen Experten eingeschätzt.
  • Mit diesen Angaben haben Sie eine starke und fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher.
  • Falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, wurde die Beweislage vom Sachverständigen begutachtet und gesichert.
  • Der Sachverständige kann Ihnen zusätzlich wertvolle Hinweise über die notwendigen Schritte zur Beseitigung des Schadens geben.

Denken Sie an die Kosten einer Beauftragung

Sofern Sie der Meinung sind, dass an Ihrem Bauvorhaben ein Mangel besteht sollten Sie zunächst immer den Kontakt zu Ihrem Vertragspartner suchen. Dieser ist gesetzlich verpflichtet die Mängel, sofern Sie in der 5 jährigen Gewährleistungsfrist ab Bauabnahme aufgetreten sind, zu beseitigen. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit geben müssen, einen vermeintlichen Mangel selbst zu besichtigen. Sofern Sie ein Gutachten beauftragen müssen Sie damit rechnen, diese Kosten selbst tragen zu müssen, auch wenn ein Mangel vorliegt. Sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem Vertragspartner. Sicherlich ist er daran interessiert, seinen guten Ruf zu wahren. Falls es in der Kommunikation zu Schwierigkeiten kommt kann auch ein Baumediator eine sinnvolle Unterstützung sein.