Sicherheits- und Koordinationsleistung

Warum eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SigeKo) beauftragen?

Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren sowie für gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen zwingend vorgeschrieben.

Baustellenbedingungen: Arbeitnehmer eines Arbeitgebers

Umfang und Art der Arbeiten

§4 ArbSchG bei Planung

Voran-kündigung

Koor-dinator

SiGe-
Plan

Unterlage

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

nein

nein

nein

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

nein

nein

nein

nein

größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

nein

nein

nein

größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

nein

nein

nein

Baustellenbedingungen: mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

Umfang und Art der Arbeiten

§4 ArbSchG bei Planung

Voran-kündigung

Koor-dinator

SiGe-
Plan

Unterlage

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

ja

nein

ja

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

nein

ja

ja

ja

größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

ja

ja

ja

größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

ja

ja

ja

Der Bauherr veranlasst und organisiert das Bauvorhaben. Der Bauherr hat die Pflicht, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der am Bauvorhaben tätigen Personen/Beschäftigten zu vermeiden. Vernachlässigt oder unterlässt der Bauherr diese Pflichten, kann es zu Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe kommen.

Der Bauherr hat daher die Möglichkeit, die SigeKo Leistung im Rahmen seiner Baumaßnahme an den Bauunternehmer zu beauftragen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass diese Leistung explizit im Bauvertrag als eigene Position ausgewiesen wird. Sollte der Bauunternehmer diese Leistung nicht anbieten, empfehlen wir die SigeKo Leistung selbst an ein Unternehmen zu beauftragen. Die Baustelle wird dadurch von unabhängigen Dritten gemäß der Baustellenverordnung überwacht.