Warum eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SigeKo) beauftragen?
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren sowie für gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen zwingend vorgeschrieben.
Baustellenbedingungen: Arbeitnehmer eines Arbeitgebers
Umfang und Art der Arbeiten | §4 ArbSchG bei Planung | Voran-kündigung | Koor-dinator | SiGe- | Unterlage |
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kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
Baustellenbedingungen: mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
Umfang und Art der Arbeiten | §4 ArbSchG bei Planung | Voran-kündigung | Koor-dinator | SiGe- | Unterlage |
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kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
größer 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
Der Bauherr veranlasst und organisiert das Bauvorhaben. Der Bauherr hat die Pflicht, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der am Bauvorhaben tätigen Personen/Beschäftigten zu vermeiden. Vernachlässigt oder unterlässt der Bauherr diese Pflichten, kann es zu Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe kommen.
Der Bauherr hat daher die Möglichkeit, die SigeKo Leistung im Rahmen seiner Baumaßnahme an den Bauunternehmer zu beauftragen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass diese Leistung explizit im Bauvertrag als eigene Position ausgewiesen wird. Sollte der Bauunternehmer diese Leistung nicht anbieten, empfehlen wir die SigeKo Leistung selbst an ein Unternehmen zu beauftragen. Die Baustelle wird dadurch von unabhängigen Dritten gemäß der Baustellenverordnung überwacht.