Was nicht drinsteht, wird nicht ausgeführt
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau verwendeten Materialien – inklusive Herstellerangaben – beschrieben und aufgelistet. Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrags. Sie ist die offiziell vereinbarte Beschreibung seines Leistungsumfangs. Was hier nicht drin steht, wird nicht ausgeführt, was schwammig oder unzureichend beschrieben wurde, lässt später Raum für Interpretation und bietet nicht selten den Anlass für einen Rechtsstreit.
Fachliche Prüfung des Leistungsumfangs
Ein Bausachverständiger kann Ihnen dabei helfen, eine FACHLICHE Prüfung Ihrer Baubeschreibung vorzunehmen. Fachlich ist deshalb großgeschrieben, da es sich dabei um KEINE anwaltliche Vertragsprüfung handelt. Ein Bausachverständiger kann prüfen, ob deren Baubeschreibung den „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen entsprechen. Um Missverständnisse von vorneherein zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vor Vertragsabschluss Ihre Baubeschreibung prüfen zu lassen. Hierzu muss Ihnen Ihr potentieller Vertragspartner natürlich entgegenkommen und die Baubeschreibung herausgeben. Das sollte jedoch, zumindest sofern Sie kurz vor Vertragsunterzeichnung stehen, durchaus möglich sein.
Bestandteile der Baubeschreibung
- Angaben zur Grundstückseignung:
Bebaubarkeit, Erdarbeiten,Hausanschlüsse etc. - Angaben zum Gebäude allgemein:
Gebäudetyp, Ausbaustufen, Unterkellerung, Dach, Größenangaben, Wärme-, Schall-, Brandschutz etc. - Angaben zum Gebäude im Einzelnen:
Keller: Fundament bzw. Bodenplatte, Kelleraußen- und Innenwände, Abdichtung, Ausbau und Ausstattung etc.
Erd-, Ober- und Dachgeschoss: Außenwände, Innenwände und Decken, Balkone und Dachterrassen, Dach, Fenster, Hauseingang etc.
Haustechnik: Elektroarbeiten, Stromerzeugung, Heizungsinstallation, Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage, Sanitärinstallation etc.
Innenausbau und -ausstattung: Malerarbeiten, Bodenbeläge, Elektro-Installation, Heizflächen, Innentüren etc
Ausstattung der einzelnen Räume inkl. Küche, Bäder, WC, Treppenhaus, Flur etc.
Außenanlagen: Terrasse, Garage etc