Wer zahlt bei unvorhersehbaren Schäden?
Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, sind Sie als Bauherr unter Umständen trotzdem verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gehören dazu "alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad".
"Allgefahrendeckung" für Ihre Baustelle
Speziell für diese Fälle gibt es die Bauleistungsversicherung. Sie umfasst alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und am Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten. Die Laufzeit der Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes. Damit schützt sie sowohl den Bauherren als auch den Bauunternehmer vor diesen finanziellen Risiken.
Was ist versichert?
Als versichert gelten unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Bauleistungen während der Bauphase.
Dazu gehören insbesondere:
- höhere Gewalt und Elementarereignisse,
- Schäden durch Vandalismus,
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes,
- Konstruktions- und Materialfehler,
- Fehler bei der Bauausführung,
- mangelnde Aufsicht,
- Ungeschicklichkeit,
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Die Bauleistungsversicherung war früher auch unter dem Begriff Bauwesenversicherung oder einfach nur als Bauversicherung bekannt.