Bauherrenschutzpolice

Absicherung gegen die Insolvenz Ihres Baupartners

Ein Bauvorhaben ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Zu den größten zählt die Insolvenz des Baupartners. Ein Alptraum für jeden Bauherren. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Der Gesetzgeber schützt Bauherren in einem solchen Fall nur sehr unzureichend. Sie können jedoch selbst vorsorgen, damit Sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können.

Warum ist eine solche Versicherung sinnvoll?

Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen.

Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt.

Auch nicht zu unterschätzen sind die Schadensummen für Baumängel und Bauschäden. Diese sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen von im Durchschnitt 63.000 Euro (2009-2011) auf 83.000 Euro (2015-2017).

Was wird versichert

Die Bauherrenschutzpolice kann für privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften und Fertighäuser in Massivbauweise abgeschlossen werden.

  • Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die aufgrund einer Insolvenz Ihres Bauunternehmers entstehen
  • Abgesichert werden bis zu 50.000 Euro
  • Versicherungsschutz besteht zudem für Baumängel und Schäden, die bis 5 Jahre nach Abnahme der Immobilie auftreten