Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Verantwortung liegt bei Ihnen

Wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung und haften unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, sofern Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Schnell können Sie auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden: Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall, oder wird die Baustelle z.B. von Kindern unbefugt betreten und kommen diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden, haften Sie dafür.

Haftpflichtversicherung mit Rechtsschutzfunktion

Einerseits lassen sich alle Eventualitäten und Risiken wohl kaum zu 100% ausschließen. Andererseits kann durch einen Personenschaden ein erheblicher finanzieller Aufwand entstehen. Daher empfiehlt sich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Kommt es tatsächlich zu berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten, so kommt die Bauherren-Haftpflichtversicherung dafür auf. Darüber hinaus erfüllt sie eine Rechtsschutz-Funktion, indem sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehrt.

Pflichten des Bauherren

  • Verkehrssicherungspflicht: Absicherung des Baugrundstücks, d.h. Baustelle, Zufahrten und Materiallager.
  • Überwachungspflicht: Ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle durch den Bauherren.
  • Auswahlpflicht: Sorgfältige Auswahl der Baufirma und Handwerker. Der Bauherr muss dafür sorgen, dass alle am Bau beteiligten Unternehmen zuverlässig arbeiten.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung trägt die möglichen finanziellen Folgen, falls eine dieser Pflichten verletzt wurde.

Leistungen

  • Gesetzliche Haftpflicht des Bauherren bzw. des Haus- und Grundbesitzers für das Baugrundstück
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Prüfung des Haftpflichtanspruchs sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche