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August 2017

Zahlungsfähig für die Schlussrate

Mit einer Bauherrenbürgschaft erhält der Bauunternehmer die nötige Sicherheit

(djd). Beim Bau eines Einfamilienhauses geht es um viel Geld - sowohl für den Bauherrn als auch für den Bauunternehmer. Beide Partner möchten sich angesichts der hohen Summen möglichst gut für den Fall absichern, dass der jeweils andere Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe nicht empfehlenswert

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das BGB etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Gewerke abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung und der Abtretung von Darlehensauszahlungsansprüchen verlangt der Bauunternehmer in diesem Zusammenhang als Sicherheitsleistung im Werkvertrag oft auch eine Zahlungsbürgschaft - etwa über die gesamte Vertragssumme. "Dies ist aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig", so Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn "kritisch" werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde.

Sicherheit per Bauherrenbürgschaft für wenig Geld

Mit dem Argument der Kostenersparnis bieten einige Unternehmen den Bauherren deswegen an, dass diese statt einer Bürgschaft die letzte Rate bereits zu Beginn der Bauphase als Sicherheit auf das Konto des Bauunternehmens überweisen sollten. "Dies ist zum einen nicht gesetzeskonform, denn der Auftraggeber geht in Vorleistung und verliert zugleich ein Sicherungsmittel zur rechtzeitigen und vollständigen Leistungserbringung", warnt Florian Haas. Zudem wäre das Geld im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers mit ziemlicher Sicherheit verloren.
Deshalb hat die Schutzgemeinschaft die sogenannte Bauherrenbürgschaft konzipiert. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.bauherren-buergschaft.de. Diese sichert dem Bauunternehmen die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers für die Schlussrate. Der Auftraggeber kann auf unkomplizierte Weise und zu einem Pauschalpreis für eine Laufzeit von 18 Monaten diese Sicherheit bis zu 20.000 Euro liefern.

Erst die Bürgschaft, dann die Leistung

(djd). Eine Bauherrenbürgschaft wird häufig bei Bauwerkverträgen mit Ratenzahlung nach Baufortschritt angefordert. Sofern die Bürgschaft nicht rechtzeitig vor Baubeginn gestellt wird, ist der Auftragnehmer häufig gemäß den Vertragsbedingungen von der Leistungserbringung befreit: Er muss mit den Arbeiten also nicht beginnen, bevor er die Bauherrenbürgschaft zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Werkvertrag erhalten hat. Mehr Informationen zum Thema Bauherrenbürgschaft gibt es beispielsweise bei der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende unter www.bauherren-buergschaft.de.