Bei Eigenleistungen sollte der Bauherr seine Möglichkeiten nicht überschätzen
(djd). Fast alle Bauherren stellen sich die Frage, ob und wie sich die Baukosten durch Eigenleistungen reduzieren lassen. Die entsprechenden Möglichkeiten und Fähigkeiten sollte man aber realistisch einschätzen und sich die Ersparnis durch die "Muskelhypothek" nicht schön rechnen. "Baumaterial benötigt auch der Bauherr, und er erhält es meist nicht zu den Spezialkonditionen von Handwerkern. Im besten Fall erspart er sich also nur die Kosten für die eingesparte Arbeitszeit des Handwerkers", so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Der Handwerker müsse zudem in der Regel deutlich weniger Zeit für die Arbeiten aufbringen als ein Laie.
Termine sind einzuhalten
Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. "Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er schadensersatzpflichtig werden", warnt Florian Haas.
Einfluss auf die Gewährleistung
Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen, die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden.
Bauhelfer anmelden und versichern
Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern. Seinen Mitgliedern bietet der Schutzverein den Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung zu günstigen Konditionen an, mehr dazu gibt es unter www.finanzierungsschutz.de. Vorsicht ist beim Thema Schwarzarbeit geboten. Drückt man dem Handwerksmeister von nebenan als Dankeschön für seine Hilfe 500 Euro in die Hand, ist die Grenze zur Schwarzarbeit schon überschritten.
Fähigkeiten realistisch einschätzen
(djd). Künftige Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten unbedingt realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern schon mehr Kenntnisse in der Ausführung. "Die Rohinstallation der gesamten Haustechnik sollte hingegen immer einem Fachmann überlassen werden, wenn der Bauherr nicht über diese Spezialkenntnisse verfügt", rät Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadenfall, wie zum Beispiel einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.
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