(djd). Dank anhaltend niedriger Bauzinsen können sich viele Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Die Kehrseite der Medaille: Angesichts des Auftragsbooms bei den Baufirmen leidet häufig die Sorgfalt. Richtig teuer wird schlampige Arbeit für den Bauherren, wenn ein Fehler sehr spät oder womöglich erst nach Fertigstellung des Hauses bemerkt wird. Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen von einem Bausachverständigen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Versteckte Baumängel können sofort entdeckt und umgehend behoben werden“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mehr Infos gibt es unter www.finanzierungsschutz.de
(djd). Muskelhypothek nennt man das Bemühen von Häuslebauern, ihre Baukosten durch Eigenleistungen zu verringern. Dabei lauern allerdings einige Tücken.
1. Kommt es bei den Eigenleistungen zu Verzögerungen, kann dies Einfluss auf die gesamte termingerechte Leistungserstellung am Bau haben. „Der Bauherr kann dann sogar schadensersatzpflichtig werden“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Praxistipps und Absicherungsmöglichkeiten für den Notfall gibt es unter finanzierungssschutz.de. 2. Der Bauherr kann bei der Beseitigung von Mängeln, die durch Eigenleistung verursacht sind, auf den Kosten sitzen bleiben. 3. Als Bauhelfer eingesetzte Freunde und Bekannten müssen ausreichend abgesichert sein. 4. Die Einschätzung der Eigenleistung sollte realistisch sein
(djd). Ein Bauvorhaben ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Zu den größten zählt die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Der Gesetzgeber schützt Bauherren in einem solchen Fall nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers absichern sowie gegen Schäden, die erst nach Fertigstellung und Abnahme auftreten. Alle Infos zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice.
(djd). Die sogenannten Baunebenkosten werden bei der Planung eines Eigenheims häufig unterschätzt. „Wer diese Ausgaben nicht einkalkuliert, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung“, warnt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. Ob Kauf oder Bau der eigenen vier Wände: Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten werden immer fällig. Und wer einem Makler den Auftrag zur Suche einer Immobilie oder einem Grundstück erteilt, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen. Bei einem Neubau sind viele weitere Nebenkosten einzukalkulieren. Insgesamt können die Baunebenkosten rund 15-20 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
(djd). Bei der Suche nach einem vertrauensvollen Baupartner sollte Bauherren sehr sorgfältig vorgehen, schließlich ist dieser die entscheidende Komponente für das Gelingen des großen Projekts. Wenn im Worst Case der Unternehmer in finanzielle Schieflage gerät oder Pleite geht, hat dies Folgen mit immensen Kosten. „Schon bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen. Angehende Bauherren sollten sich eine Bonitätsauskunft über den Vertragspartner einholen und eventuell Familien kontaktieren, die schon mit ihm gebaut haben“, empfiehlt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zudem solle man darauf achten, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen der Auftraggeber vorsehe. Mehr Infos gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
(djd). Immer mehr Menschen wollen sich angesichts niedriger Darlehenszinsen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Aber: „Wer bauen will, braucht ein Grundstück. Die Wahl des richtigen Standorts ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung des Bauwilligen“, betont Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Dabei kann eine Menge schiefgehen, mit oft weitreichenden Folgen. Etwa wenn im Hinblick auf Infrastruktur und Verkehr die falsche Lage gewählt wird. Oder wenn man es versäumt hat, alle behördlichen Informationen und Genehmigungen einzuholen. Andere Punkte betreffen die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks, die Altlasten, die Erschließung, das Grundbuch und die Wege- und Leitungsrechte.