(djd). Die anhaltende Niedrigzinsphase sorgt dafür, dass sich viele Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Eine solide geplante Finanzierung ist aber auch jetzt unverzichtbar. Sorgfalt ist zudem bei der Suche nach einem vertrauensvollen Baupartner gefragt. Schließlich ist dieser die entscheidende Komponente für das Gelingen des großen Projekts. Denn wenn im Worst Case der Bauunternehmer in finanzielle Schieflage gerät oder sogar Pleite geht, hat dies gravierende Folgen: Unfertige Bauten, ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer bedeuten hohe Kosten, die nicht einkalkuliert sind.
Bonitätsauskunft einholen
"Schon bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen. Angehende Bauherren sollten sich eine Bonitätsauskunft über den Vertragspartner einholen und zudem gegebenenfalls Familien kontaktieren, die bereits mit diesem Unternehmen gebaut haben", empfiehlt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Dies sei zwar keine Garantie dafür, dass es kein Insolvenzrisiko gebe, stelle aber bei einem guten Ergebnis ein Indiz für die Solidität des Unternehmens dar. Zudem solle man darauf achten, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen der Auftraggeber vorsehe. "Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen", ergänzt Haas. Mehr Infos findet man unter www.finanzierungsschutz.de. Eine unordentliche Baustelle, schlechte Stimmung unter Handwerkern und ein schleppender Baufortschritt könnten in der Bauphase Indizien für finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmers sein.
Fertigstellungsbürgschaft als Absicherung für den Worst Case
Sind noch nicht erbrachte Leistungen bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder sind kaum vom Insolvenzverwalter zurückzubekommen. Eine weitere Absicherung gegen hohe Mehrkosten beim Ausfall des Baupartners besteht in der Vereinbarung einer Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag. Diese garantiert dem Bauherrn die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens. "Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Unter Umständen muss man gegen die bürgende Bank oder Versicherung mit juristischer Hilfe vorgehen, falls sich diese gegen Ansprüche wehren sollten", so Haas. Das Vorgehen sei in der Regel bei Vorlegen der Bürgschaft erfolgreich. Schwieriger werde es bei Baumängeln innerhalb der Verjährungsfrist. Hier sei eine separate Gewährleistungsbürgschaft nötig.
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