Ohne Absicherung drohen im Schadensfall unüberschaubare Kosten
(djd). Der Bau eines Eigenheims ist ein finanzieller Kraftakt. Das gilt auch dann, wenn alles planmäßig verläuft. Im Schadenfall aber können sogar unüberschaubare Kosten drohen - der passende Versicherungsschutz ist für Bauherren deshalb existenziell wichtig. Hier die vier wichtigsten Policen im Überblick:
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Der Bauherr trägt von Beginn an für die Sicherheit auf seiner Baustelle die Verantwortung. Kommen Dritte zu Schaden, haftet der Bauherr bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. "Eine Bauherren-Haftpflicht kommt bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten für diese auf", so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Mehr Infos gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
Bauleistungsversicherung
Auf einer Baustelle läuft längst nicht immer alles nach Plan. So kann das halbfertige Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, etwa durch eine Naturkatastrophe oder durch Vandalismus. Dann muss der Bauherr dem Bauunternehmer unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. "Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung", so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Zur finanziellen Entlastung setzen viele Bauherren auf die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn, diese werden in der Regel ohne Entgelt tätig. Der Gesetzgeber hat auch sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Die Frage des Versicherungsschutzes hängt von konkreten Faktoren ab, Infos gibt es unter www.bgbau.de. Aber Achtung: Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.
Feuerrohbauversicherung
Ein Brand, ein Blitzschlag oder eine Explosion können den Rohbau beschädigen oder sogar zerstören. Dagegen kann man sich mit einer Feuerrohbauversicherung schützen. Sie ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.
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