(djd). Die deutsche Bauwirtschaft ist nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen. 2020 stieg das Bauvolumen demnach um vier Prozent auf etwa 444 Milliarden Euro. Trotz der soliden Lage der Branche insgesamt ist ein Bauvorhaben für jeden Bauherren mit finanziellen Risiken verbunden - der Albtraum schlechthin ist die Insolvenz des Baupartners. Auf der Baustelle tut sich nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen unvermindert weiter. Und die Gefahr ist sehr real: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden die weitaus meisten Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt, den Bauträger gibt es dann womöglich gar nicht mehr. Wie können sich Bauherren schützen?
Schutz greift auch bei später auftretenden Baumängeln
Bauherren müssen im Falle eines unfertigen Baus und der Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner mit erheblich höheren, nicht kalkulierten Kosten rechnen. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise einer Bauherrenschutzpolice der SHL Gruppe, kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Infos findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Police online beantragen und einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.
Bauträger nur nach Baufortschritt bezahlen
Gegen eine Insolvenz des Baupartners kann sich der Bauherr auch noch anderweitig schützen. So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.
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