Die vier wichtigsten Policen für Bauherren im Überblick
(djd) Die Niedrigzinsphase ermutigt viele Bundesbürger, den Bau der eigenen vier Wände in Angriff zu nehmen. Vor dem ersten Spatenstich sollte man sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern - sonst drohen im Schadenfall unüberschaubare Kosten. Hier die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick:
Bauherren-Haftpflicht
Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. "Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten kommt diese dafür auf", so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Weitere Informationen gibt es unter www.sichererbauen.de.
Bauleistungsversicherung
Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, muss ihm der Bauherr unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. "Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung", so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Zudem hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei ihnen hängt die Frage des Versicherungsschutzes immer von verschiedenen Faktoren ab, weitere Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern zu lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.
Feuerrohbauversicherung
Sie schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.
Das Risiko vorübergehender Arbeitslosigkeit absichern
(djd). Die Darlehensverpflichtungen aus dem Bau eines Hauses erstrecken sich meist über viele Jahre. Bei Arbeitslosigkeit des Bauherrn können die Kreditraten häufig nicht mehr gezahlt werden. "Eine Absicherung des Arbeitslosenrisikos mithilfe einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit ist daher sinnvoll", erklärt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Der Versicherer leiste dann für einen Arbeitslosigkeitszeitraum von bis zu zwölf Monaten die vereinbarte Versicherungssumme. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
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