(djd). Nicht nur steigende Mieten und niedrige Bauzinsen, sondern das vermehrte Arbeiten im Homeoffice lassen ein geräumiges eigenes Zuhause für viele Menschen attraktiv erscheinen. Für manche Häuslebauer endet der Traum vom Eigenheim jedoch als Albtraum. Nämlich dann, wenn sie Baumängel und Pfusch erst erkennen, wenn es zu spät ist. Stattdessen sollte man den Ablauf kontinuierlich verfolgen – oder verfolgen lassen. Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle etwa wird die Baustelle von einem Bausachverständigen vor Ort regelmäßig auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Versteckte Mängel können sofort entdeckt und behoben werden“, so Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mehr Infos gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
(djd). Bauen wird immer teurer, Ursache sind vor allem gestiegene Grundstücks- und Baustoffkosten. Wer durch Eigenleistungen seine Ausgaben verringern will, sollte dabei einiges beachten.
1. Kommt es dadurch zu Verzögerungen, kann dies Einfluss auf die gesamte termingerechte Leistungserstellung haben. „Der Bauherr kann sogar schadensersatzpflichtig werden“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Praxistipps für den Notfall gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
2. Der Bauherr kann bei der Beseitigung von durch Eigenleistung verursachten Mängeln auf den Kosten sitzen bleiben.
3. Als Bauhelfer eingesetzte Freunde und Bekannte müssen ausreichend abgesichert sein.
4. Die Einschätzung der Eigenleistung sollte realistisch sein.
(djd). Wer als Bauherr die Baunebenkosten nicht realistisch in die Finanzplanung einbezieht, kann eine böse Überraschung erleben. „Diese Ausgaben machen meist 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten aus“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Unter www.finanzierungsschutz.de steht eine Checkliste zur Verfügung, die einen Überblick gibt. Hier die wichtigsten Baunebenkosten: 1. Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. 2. Wer einem Makler den Auftrag zur Suche des Baugrundstücks erteilt, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen. Seit Ende 2020 wird die Maklerprovision jedoch zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. 3. Planungs-, Erschließungs- und Vermessungskosten. 4. Erdarbeiten dürfen nicht unterschätzt werden. 5. Versicherungen.
(djd). Zu den größten finanziellen Risiken eines Bauvorhabens zählt die Insolvenz des Baupartners. Auf der Baustelle tut sich nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen aber unvermindert weiter. Der Gesetzgeber schützt Bauherren in einem solchen Fall nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, wie beispielsweise einer Bauherrenschutzpolice kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers absichern sowie gegen Schäden, die erst nach Fertigstellung und Abnahme auftreten. Alle Infos zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice.de.
(djd). Lage, Lage, Lage: So lautet eine bekannte Immobilienweisheit, wenn es um die Kriterien beim Kauf eines Grundstücks geht. „Die Lage des Grundstücks im Hinblick etwa auf Infrastruktur und Verkehr ist tatsächlich im Gegensatz zu anderen Details eines Bauvorhabens von enormer Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie“, betont Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Allerdings sei die Lage auch nicht alles – ein paar andere wichtige Dinge sollten angehende Bauherren beim Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks, die Altlasten, die Erschließung, das Grundbuch und die Wege- und Leitungsrechte. Details gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
(djd). Bei der Suche nach dem richtigen Baupartner wollen Bauherren möglichst wenig Risiken eingehen. Was sollten sie beachten? 1. „Bonitätsauskunft einholen und gegebenenfalls Familien kontaktieren, die bereits mit diesem Unternehmen gebaut haben“, empfiehlt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. 2. Darauf achten, dass die im Zahlungsplan vorgesehenen Raten stets dem Wert der erbrachten Leistungen entsprechen. Mehr Infos gibt es auch unter www.finanzierungsschutz.de. 3. Gegen die Insolvenz des Baupartners kann man sich mit einer Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung absichern. 4. Bei Insolvenz des Baupartners einen spezialisierten Anwalt nehmen und die Baustelle von einem externen Sachverständigen begutachten lassen.